Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Hundeschule Pamela Schlager
Inhaberin: Pamela Schlager
1. Vertragsinhalt
Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Ausbildungsteilnehmer geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Ausbildungsteilnehmer bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Ausbildungsteilnehmer erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Ausbildungsteilnehmer seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.
2. Schutzimpfungen
Der Ausbildungsteilnehmer versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz verfügt. Der Ausbildungsteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, auf Verlangen der Hundeschule den Impfpass vorzulegen und diesen einsehen zu lassen. Liegen ansteckende Krankheiten vor, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Ausbildungsteilnehmer kann an einem Ersatztermin, soweit möglich teilnehmen. Verstößt der Ausbildungsteilnehmer gegen seine Pflichten gemäß den oben genannten Regelungen oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht oder dass Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.
3. Haftung
a. Der Ausbildungsteilnehmer tritt für alle von ihm und/oder seinem Hund verursachte Schäden ein. Der Ausbildungsteilnehmer versichert, dass für den Hund eine gültige Hundehaftpflichtversicherung besteht. Der Nachweis über eine gültige Hundehaftpflichtversicherung ist durch den Ausbildungsteilnehmer bei Beginn des Kurses in Kopie vorzulegen.
b. Die Hundeschule haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung.
4. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung zu einem Angebot der Hundeschule bietet der Ausbildungsteilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Die Anmeldung ist bindend für den Ausbildungsteilnehmer und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Gebühr. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Hundeschule Pamela Schlager zustande.
a. 5er oder 10er-Kurs-Block
Der Ausbildungsteilnehmer hat die Möglichkeit einen 5er oder 10er-Kurs-Block zu buchen. Bei diesem zahlt der Ausbildungsteilnehmer die vollständige Summe für die gebuchten 5 oder 10 Kursstunden vor Beginn der ersten Kursstunde des 5er oder 10er Blocks.
b. Besuchshunde
Der Ausbildungsteilnehmer hat die Möglichkeit an einer Besuchshundeausbildung teilzunehmen, diese umfasst meist 10 Gruppeneinheiten und 5 Einzelstunden mit abschließender Prüfung eines jeden einzelnen Teams in Einrichtungen, die die Hundeschule wählt. Bei diesem zahlt der Ausbildungsteilnehmer die vollständige Summe für diesen Ausbildungszeitraum. Nach erfolgreicher Prüfung steht es dem Ausbildungsteilnehmer frei welche Einrichtungen er mit seinem Hund besucht. Er unterliegt danach somit keinerlei Weisung.
c. HuSchuFlat
Der Ausbildungsteilnehmer hat die Möglichkeit bei der Hundeschule Pamela Schlager Kursstunden auf unbestimmte Zeit zu buchen. Der Zeitraum kann flexibel festgelegt werden, jedoch werden 12 Monate hierbei nicht überschritten. Die Anmeldung und Buchung der HuSchuFlat kann schriftlich sowie auch in mündlicher Form erfolgen. Der Ausbildungsteilnehmer hat aber erst das Recht das Kursangebot der Hundeschule zu nutzen ab dem ersten des Monats, an dem entweder die Gebühr für den gesamten Flat Zeitraum oder die erste Rate auf dem Konto der Hundeschule eingegangen ist. Gerne kann hierfür ein Dauerauftrag eingerichtet werden.
d. Einzelstunden
Der Ausbildungsteilnehmer hat die Möglichkeit Einzelstunden zu buchen.
5. Preise und Zahlungsmodalitäten
a. Die aktuellen Preise sind dem Aushang in der Hundeschule zu entnehmen oder werden auf Anfrage telefonisch, per E-mail oder andere Messengerdienste mitgeteilt.
b. Die Kosten für die in Ziffer 4 aufgeführten Kursmöglichkeiten sind bei der Anmeldung durch den Ausbildungsteilnehmer fällig und können bar oder per Lastschrift über EC-Karte gezahlt werden.
6. Garantie
Die Hundeschule Pamela Schlager übernimmt keine Garantie dafür, dass sich der Hund und der Ausbildungsteilnehmer in einem gewissen Zeitraum versprechend annähern. Der Erfolg hängt von einem konsequenten Umgang des Ausbildungsteilnehmers zu seinem Hund ab.
7. Kündigung
a. Rücktritt durch den Ausbildungsteilnehmer vor Beginn des Kurses
Der Ausbildungsteilnehmer kann jederzeit vor Beginn des Kurses gem. Ziffer 4 a, b und d zurücktreten.
b. Kündigung während der Laufzeit eines 5er oder 10er-Kurs-Blocks
Die Kündigung eines bereits laufenden 5er oder 10er-Kurs-Blocks gemäß Ziffer 4 a und b ist grundsätzlich nicht möglich. Kursgebühren werden nicht zurückerstattet.
c. Fristlose Kündigung
Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Die fristlose Kündigung ist dann möglich, wenn es dem Ausbildungsteilnehmer oder der Hundeschule Pamela Schlager unzumutbar ist, an dem Vertrag festzuhalten.
d. Kündigung HuschuFlat
Die Kündigung der HuSchuFlat muss in schriftlicher Form und mit einer Frist von 6 Wochen vor Ende der Hundeschule per Post oder E-Mail zugestellt werden. Kündigt der Ausbildungsteilnehmer nicht gemäß der in Satz 1 definierten Frist, verlängert sich die HuSchuFlat automatisch um einen weiteren Monat. Nach dessen Ablauf erlischt der HuSchuFlat Vertrag automatisch und der Ausbildungsteilnehmer muss sich erneut anmelden, falls er die Ausbildung mit seinem Hund fortsetzen möchte. Die Kündigung während einer laufenden Flat Buchung gemäß Ziffer 4 c ist grundsätzlich nicht möglich. Kursgebühren werden nicht zurückerstattet.
e. Kündigung durch die Hundeschule Pamela Schlager
Die Hundeschule Pamela Schlager hat zu jeder Zeit das Recht, den Vertrag mit dem Ausbildungsteilnehmer fristlos zu kündigen, wenn der Ausbildungsteilnehmer z. B. alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss zur Unterrichtsstunde erscheint, wenn Ausbildungsteilnehmer oder deren Hunde wegen ihres Verhaltens sich selbst oder andere gefährden oder sich mehrfach den Anweisungen der Trainerin widersetzen und dadurch sich oder andere in Gefahr bringen. Ferner behält sich die Hundeschule Pamela Schlager das Recht vor, Ausbildungsteilnehmer, die auffällig aggressiv mit ihrem Hund umgehen, vom Unterricht auszuschließen und das zuständige Amt für Tierschutzrecht zu informieren. Dazu gehört beispielsweise das Anlegen von Stachelhalsbändern oder Stromreizgeräten.